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Brauereien / KV Diensterfindungen / Zusatz

Kollektivvertrag


Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge

abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genußmittelindustrie Österreichs,
VERBAND DER BRAUEREIEN

1030 Wien, Zaunergasse 1-3 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Metall .– Textil - Nahrung, Gruppe Brauereiarbeiter, 1040 Wien, Plößlgasse 15.


A. Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt:
a.
räumlich:
Für alle Bundesländer der Republik Österreich.
b.
fachlich:
Für alle dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie / Verband der Brauereien angehörenden Betriebe.
c.
persönlich:
Für alle in den unter Punkt b) genannten Betrieben beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen, im Folgenden ArbeitnehmerInnen genannt.


B. Diensterfindungen
Der Dienstgeber hat Anspruch auf Anbietung einer von einem/r ArbeiterIn während des Bestandes des Dienstverhältnisses gemachten Diensterfindung im Sinne des § 7 Abs. 3 des österreichischen Patentgesetzes. Er/Sie muss dazu innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Tag der Anbietung an Stellung nehmen und erklären, ob er/sie sie für sich in Anspruch nehmen will; bis ur Anmeldung der Patentrechte ist der Dienstgeber zur absoluten Geheimhaltung der Erfindung verpflichtet. Er hat im Falle der Inanspruchnahme die im Gesetz vorgesehene Entschädigung an den/die ErfinderIn zu entrichten und alle auflaufenden Patentgebühren zu bezahlen. Auf Verlangen des/der DienstnehmerIn muss der/die ErfinderIn bei der EIntragung in das Patentregister gennt werden, auch dann, wenn der Dienstgeber als Anmelder erscheint. Im übrigen gelten die Bestimmungen des österreichischen Patentgesetzes und die gemäß diesem Gesetz getroffenen Einzelvereinbarungen.


C. Verbesserungsvorschläge
Über die Vergütung für Verbesserungsvorschläge können Betriebsvereinbarungen gemäß § 29 Arbeitsverfassungsgesetz abgeschlosse werden.


D. Geltungsbeginn
Dieser Kollektivvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Jänner 2008 in Kraft.



Wien, am 19. Dezember 2007
FACHVERBAND DER NAHRUNGS- UND GENUSSMITTELINDUSTRIE
Obmann Geschäftsführer
GD KR DI MARIHART Dr. Blass
VERBAND DER BRAUEREIEN
Obmann Geschäftsführer
Dr. DI LIEBL Mag. KAUFMANN-KERSCHBAUM
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Gewerkschaft der Metall – Textil – Nahrung
Bundesvorsitzender Bundessekrtär
FOGLAR HAAS
Sekretär
RIGLER