Brunnenmeister, Grundbau- und Tiefbohrunternehmer / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft Bau - Holz
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: € 14,01 bis € 15,44
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 16,58
- Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 18,27 bis € 18,95
Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr: |
€ 6,63 |
im 2. Lehrjahr: |
€ 9,95 |
im 3. Lehrjahr: |
€ 13,26 |
Zulagen
Diverse Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen für gewisse Tätigkeiten.
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden
.
Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %
Kündigungsfristen
Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn:
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn grundsätzlich
innerhalb von 3 Monaten
geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen!
Bei Ablehnung durch den/die ArbeitgeberIn müssen die Ansprüche binnen 3 Monaten
eingeklagt
werden!
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z.B.:
-
•
Bezahlung eines Taggeldes bei auswärtigen Arbeiten
-
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Sonderzahlung Weihnachtsgeld
-
•
Achtung: BUAG kommt zur Anwendung