Entsendeplattform

Aenderung Historie

Abschluss Forst-, Säge- und Landarbeiter Gemeinde Wien

Redaktionelle Anmerkungen Gewerkschaft PRO-GE

  • Die Mindestlöhne in den Anlagen A und B werden um
    7,15 %
    mindestes um
    € 170,00
    erhöht.
  • Die im § 12 genannten Zulagen werden um
    7,32 %
    erhöht.
  • Neuer Mindestlohn für ForstarbeiterInnen:
    2.035,98 Euro
  • Neuer Mindestlohn für LandarbeiterInnen:
    1.977,82 Euro
Geltungsbeginn:
1. Jänner 2023

Laufzeit:
12 Monate