Entsendeplattform

Aenderung Historie

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Bau - Holz


ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen


Geltungsbereich
Österreich (ausgenommen Kärnten)


Geltungsbeginn
01.05.2024


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: von € 11,39 bis € 14,99
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 12,06 bis € 16,74
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: von € 14,03 bis € 17,62


Lehrlingseinkommen
Hafner, Platten- und Fliesenleger
im 1. Lehrjahr: € 5,10
im 2. Lehrjahr: € 6,60
im 3. Lehrjahr: € 8,10
im 4. Lehrjahr: € 9,80
Keramiker
im 1. Lehrjahr: € 4,00
im 2. Lehrjahr: € 5,20
im 3. Lehrjahr: € 6,10


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden
.
Überstundenzuschlag:
in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.


Kündigungsfristen
Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn:
  • ArbeitnehmerIn: 1 bis 4 Wochen, zum Ende der Arbeitswoche
  • ArbeitgeberIn: 1 bis 4 Wochen, zum Ende der Arbeitswoche


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn grundsätzlich
innerhalb von 6 Monaten
geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen!
Bei Ablehnung durch den/die ArbeitgeberIn müssen die Ansprüche
innerhalb 8 Wochen eingeklagt
werden!
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn grundsätzlich
innerhalb von 6 Monaten
geltend zu machen und einzuklagen!


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z. B.:
  • Bezahlung eines Taggeldes für Dienstreisen
  • Sonderzahlung Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss
  • Achtung: BUAG kommt zur Anwendung (außer Keramiker)