Entsendeplattform

Holz- u. kunststoffverarb. Gew. / Parkettleger W / Zusatz / Lohn/Gehalt

Zusatzübereinkommen

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Hinterlegte Fassung beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

zum Kollektivvertrag für das Holzverarbeitende Gewerbe Österreichs,
abgeschlossen zwischen der Landesinnung Wien der Tischler und der
Holzgestaltenden Gewerbe einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,
Gewerkschaft Bau-Holz, andererseits


Geltungsbereich:
Für die Mitgliedsbetriebe der Tischler-Innung Wien (Parkettleger)


Geltungsbeginn:
Dieses Zusatzübereinkommen tritt am 1.5.2015 in Kraft und gilt bis 30.4.2016


Zusatzübereinkommen Parkettleger Wien; 1.5.2015 – 30.4.2016
EUR
ab 01.05.2015
UNTERBODEN
ISOLIERUNGEN + DÄMMSCHICHTEN:
Trockenschüttung bis 3 cm einbauen 1,86
1 cm Trockenschüttung - Mehrdicke-Zuschlag 0,08
Tellwolle einlegen und Styropor verlegen - Zuschlag pro Lage 0,65
Dampfdiffusionsfolie 2-lagig Zuschlag 0,25
HOLZKONSTRUKTIONEN:
Polsterhölzer mit Blindbodenbretter 4,40
Polsterhölzer mit Spanplatten 5,99
Zuschlag f. 2. Polsterlage 40 %
Zuschlag f. Polsterhölzer diagonal verlegen 50 %
SPANPLATTEN: (mit Nut + Feder)
Spanplatten 10-14 mm, geschraubt 3,24
Spanplatten über 14 mm, geschraubt 3,70
Abschlag f. schwimmende Verlegung 0,92
Abschlag f. maschinelles Schrauben 0,54
Abschlag f. Platten ohne Nut und Feder 0,39
Zuschlag f. Verspachteln v. Fugen- bzw. Nagellöcher (bei Teppich oder PVC) 0,39
Zuschlag f. schräge Verlegung 0,39
SPACHTELUNG:
Estrich vorsteichen 0,34
Unterboden schleifen 0,16
Unterboden spachteln + schleifen 0,81
2 mm Spachtelmehrdicke 0,28
Zusätzliche Spachtelschicht 0,42
Vorzimmer, Flure, Dielen: unter 20 m² nach freier Vereinbarung
MOSAIKRIEMENPARKETT:
Lamellentafelparkett (alles vorgeschliffen und unversiegelt) 5,22
Zuschlag - diagonale Verlegung 1,31
Schleifen inkl. Randschleifen 1,11
Komplett Schleifen (2 x + randeln) 1,83
Vorzimmer, Flure, Dielen: bis max. 20 m² nach freier Vereinbarung
KITTEN: (nach Auftrag) 0,25
VERSIEGELN:
Komplett versiegeln 3 x inkl. kehren und saugen 1,86
Aufpreis 4. Versiegelung oder 1 x Wachsen 0,65
MOSAIKPARKETT (MKP)
SCHLEIFEN:
Komplett schleifen - neue Böden roh 3,24
Komplett schleifen alte Böden 3,94
Umgelegte Hartholzböden - Zuschlag 20 %
Holzstöckelpflaster - Zuschlag 30 %
Klebeparkett roh verlegen 3,77
ZUSCHLÄGE: (Muster)
Diagonal 8 %
Filetverlegung per m² 10 %
Fischgrät 2-fach 15 %
Parallel 2-fach 15 %
LAMELLENPARKETT:
Lamellenparkett riemenartig - 1,5 cm dick 4,07
Lamellenparkett Fischgrät - 1,5 cm dick Zuschlag 0,82
Abladen + vertragen (inkl. Hilfsstoffe)
bis 1. Obergeschoss je m² 0,30
für jedes weitere Geschoss (ohne Aufzug) je m² 0,12
HOCHKANTPARKETT - INDUSTRIEPARKETT
Verlegen 5,42
Schleifzuschlag 0,10
Vorzimmer, Flure, Dielen: bis max. 20 m² nach freier Vereinbarung
FERTIGPARKETT
NORMALE VERLEGUNG:
Lamellen-Tafel-Parkett - gerade 5,22
Diagonal 6,14
Riemenartig gerade 5,22
Riemenartig diagonal 6,14
Fischgrät 7,22
STABPARKETT - fischgrätartig verlegt mit Mauerfriese
bis 300 x 45 mm 11,14
über 300 x 45 mm 9,79
Zuschlag für Verklebung 10 %
ZUSCHLÄGE: (Muster)
Schiffsverband diagonal 5 %
Würfelmuster 10 %
SCHIFFBODEN:
Schiffboden bis 24 mm 5,75
Schiffboden über 24 mm 6,93
Dielenboden (nicht abgekappt) 9,15
INTARSIENTAFELPARKETT
Luxusparkett verlegen 13,62
Zuschlag für Fries 2,74
HOLZPFLASTER:
Verlegung v. lose verpacktem Material 8,80
Verlegung v. Verlegeeinheiten 6,60
Vorzimmer, Flure, Dielen: bis 20 m² nach freier Vereinbarung
SCHWEIZERLEISTEN-DREIKANTLEISTEN u. VIERTELRUNDSTÄBE genagelt 0,47
SOCKELLEISTEN:
Die montierten Sockel müssen am Boden angehobelt und beim Zusammenstoß schräg bei Vor- und Rücksprüngen auf Gärung überschnitten werden.
Geschraubt bis 10 cm breit pro Laufmeter 2,75
Geschraubt v. 10 bis 15 cm breit pro Laufmeter 3,42
SONSTIGE LEISTUNGEN
ABLADEN + VERTRAGEN
MOSAIKPARKETT: (inkl. sämtl. Hilfsstoffe)
Bis 1. Obergeschoss je m² 0,30
Für jedes weitere Geschoss (ohne Aufzug) je m² 0,12
FERTIGPARKETT und div. DIELENBÖDEN
Bis 1. Obergeschoss je m² 0,42
Für jedes weitere Geschoss (ohne Aufzug) je m² 0,30
STABPARKETT/PARKETTRIEMEN
Bis 1. Obergeschoss je m² 0,55
Für jedes weitere Geschoss (ohne Aufzug) je m² 0,30
SONSTIGES:
Abdecken von Parkettböden 0,18
Zuschnitt und Einlegen von Messingwinkel f. Stab - und Mosaikparkett nach freier Vereinbarung
Für das Abtragen und Umlegen alter Blindböden je m² 5,61
Hievon entfallen auf das Abtragen 1,16
Auf das Legen 4,45
a) Bei Verlegen von weichen Böden, wie Schiff-, Blind-, Pfosten- und Ladenböden, wenn zur Beschüttung grober Mauerschutt verwendet wurde, erfolgt ein Aufschlag je m² von 15 %.
b) Ist das Gesamtausmaß der zu verlegenden Räume bei den obgenannten Arbeiten an einer Arbeitsstelle unter 60 m² Ausmaß, so erfolgt ein Aufschlag von 10 %.
c) Für Räume unter 15 m², wenn sie nicht in Verbindung mit einem größeren Raum an der gleichen Arbeitsstelle mit weichen Böden verlegt werden, erfolgt die Bezahlung im Stundenlohn oder nach freier Vereinbarung.
d) Wenn in einer Verlegefläche eines Raumes mehr als 50 % Kurzware, das sind Stücke unter 2 m Länge, gestückelt verlegt wird, erfolgt ein Aufschlag von 10 % auf den Verdienst für die Arbeit der Verlegefläche.
Parkettboden legen, alte Parkett-Tafeln:
Preis nach Vereinbarung

BRETTLBODEN:
Für das Aufreißen eines alten, harten Brettlbodens mit Krampen je m² 1,94
a) Deponieren der Brettln in Regie
b) Für das Abtragen eines alten, harten Brettlbodens, vorsichtig aufreißen, wieder verwendbar, einschließlich entnageln, reinigen (Kanten putzen), sortieren und bündeln je m² 7,79
Hievon entfallen auf das Aufreißen des alten Brettlbodens 3,79
Auf das Entnageln und Reinigen 2,40
Auf das Sortieren und Bündeln 1,59
c) Kantenputzen für bereits aufgerissene, alte Brettln in Regie
PARKETTBODEN:
Für das Abtragen eines alten Parkettbodens zur Wiederverwendung
Preis nach freier Vereinbarung.


Besondere Bestimmungen
1.  Die Berechnungsgrundlage der Akkordpositionen dieses Zusatzübereinkommens setzt sich zusammen aus dem im Kollektivvertrag für das holzverarbeitende Gewerbe geltenden Höchstlohn (Lohngruppe I Spezialfacharbeiter) zuzüglich der Bestimmungen über Werkzeugzulage und Außerhauszulage. Die Akkordsätze verändern sich jeweils aufgrund der im Kollektivvertrag für das holzverarbeitende Gewerbe vereinbarten Änderungen der Akkord-, Prämien- und Stücklöhne.
2.  In den genannten Akkordsätzen sowie im Akkorddurchschnittsverdienst ist eine 24%ige Störzulage und Werkzeugentschädigung (12 % Störzulage und 12 % Werkzeugentschädigung) eingeschlossen.
3.  Allenfalls sich ergebende Wartezeiten wegen Mangel an Werkstoffen sind nach dem Stundenlohn zu entschädigen, wenn die Beistellung dieser vom Arbeitnehmer angefordert wurde.
4.  Unsachgemäße, nachlässige Arbeiten müssen – wenn sie auf Verschulden des Verlegers, Schleifers, Versieglers oder Abziehers zurückzuführen sind – unter Beachtung des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes vom betreffenden Arbeiter kostenlos in Ordnung gebracht werden.
5.  Das Material wird an die Arbeitsstelle gebracht und die dazu notwendigen Hilfsarbeiter vom Arbeitgeber bezahlt.
6.  Die Bestimmungen des Rahmenkollektivvertrages für das holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe finden auf dieses Zusatzübereinkommen, soweit nicht in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist, Anwendung.



Wien, am 17. März 2015
F.d.
LANDESINNUNG WIEN DER TISCHLER UND
DER HOLZGESTALTENDEN GEWERBE
Landesinnungsmeister: Landesinnungsgeschäftsführer:
KommR Johann BURGSTALLER Mag. Georg LINTNER
F.d.
ÖSTERREICHISCHEN GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT BAU-HOLZ
GF Bundesvorsitzender: Bundessekretär:
Abg.z.NR Josef Muchitsch Mag. Herbert AUFNER