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Kaffeemittelindustrie / ZKV Impfungen / Zusatz

Zusatzkollektivvertrag ”NOTWENDIGE IMPFUNGEN”

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft PRO-GE

abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs,
VERBAND DER KAFFEEMITTELINDUSTRIE

1030 Wien, Zaunergasse 1-3 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.


I. Geltungsbereich
a.  Räumlich:
Für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich.
b.  Fachlich:
Für alle dem Verband der Kaffeemittelindustrie angeschlossenen Kaffeemittelbetriebe.
c.  Persönlich:
Für alle ArbeiterInnen einschließlich der Lehrlinge, die in diesen Betrieben beschäftigt sind.


II. Geltungsbeginn
Dieser Zusatzkollektivvertrag tritt mit 1. Mai 2010 in Kraft.


III. Notwendige Impfungen
Die Kosten notwendiger Impfungen sind bei aufrechtem Dienstverhältnis nicht von dem/der DienstnehmerIn zu tragen, wenn sie vom Dienstgeber vorgeschrieben werden.


Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 19. April 2010
FACHVERBAND DER NAHRUNGS- UND GENUSSMITTELINDUSTRIE
Obmann Geschäftsführer
GD KR DI Johann MARIHART Dr. Michael BLASS
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE
Bundesvorsitzender Bundessekretär
Rainer WIMMER Manfred ANDERLE
Sekretär
Gerhard RIESS