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Milchindustrie / ZKV Fahrtkostenersatz für Lehrlinge / Zusatz

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG


über den Fahrtkostenersatz für Lehrlinge

abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs,
VERBAND DER MILCHINDUSTRIE

1030 Wien, Zaunergasse 1-3 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft PRO-GE


I Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt:
a)  Räumlich:
Für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich.
b)  Fachlich:
Für alle dem Verband der Milchindustrie angeschlossenen Molkerei- und Käsereibetriebe, sowie deren räumlich verbundene Nebenbetriebe.
c)  Persönlich:
Für alle ArbeiterInnen, die in den oben angeführten Betrieben beschäftigt sind.


II Zeitlicher Geltungsbereich
Dieser Zusatzkollektivvertrag tritt mit
1. Jänner 2019
in Kraft.


III
Der Arbeitgeber übernimmt die Fahrkosten für Lehrlinge im Ausmaß von zwei Zugfahrten pro Berufsschuljahr gegen Vorlage der Belege.



Wien, am 30. Jänner 2019
FACHVERBAND DER NAHRUNGS- UND GENUSSMITTELINDUSTRIE
Obmann Geschäftsführerin
GD KR DI Johann MARIHART Mag. Katharina KOSSDORFF
VERBAND DER MILCHINDUSTRIE
Obmann Geschäftsführerin
Ing. Josef SIMON Mag. Katharina KOSSDORFF
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE
Bundesvorsitzender Bundessekretär
Rainer WIMMER Peter SCHLEINBACH
Fachexperte
Anton HIDEN