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Steinarbeitergewerbe / Steinmetze / Beilage / Lohn/Gehalt

Kollektivvertrag


für Steinarbeiter
abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, anderseits.
Artikel II Lohnerhöhung


1)
Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingseinkommen werden per 1.5.2022 für eine Laufzeit von 12 Monaten in Ziffer 2 neu festgesetzt.
2) Lohntafel (Lohnordnung und Lohnsätze) gemäß § 6 Rahmenkollektivvertrag für das Steinarbeitergewerbe
A) Alle Berufsgruppen außer Kunststeinerzeuger
a) Lohntafel


Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien
Stundenlohn ab 1. Mai 2022
in €
1.
Spezialfacharbeiter
z.B. Steinmetzmeister, ständiger Partieführer, Vorarbeiter 15,97
2.
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik
15,65
3.
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer
15,30
4.
Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
14,84
5.
Angelernte
14,31
6.
Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal
12,89
7.
Steinbildhauer
a)
Steinbildhauer, Modelleure
18,22
b)
Gipsbildhauer, Former, Gießer
15,97


b)

Die Spannengarantieklausel wird bis 30. April 2023 ausgesetzt und tritt mit der Kollektivvertragslohnerhöhung zum 1. Mai 2023 wieder in Kraft.
Die Differenz zwischen dem bis 30. April 2022 bezahlten und ab 1. Mai 2022 zu zahlenden Lohn muss – unabhängig von der Erhöhung des kollektivvertraglichen Lohns – mindestens den in der Spalte a) genannten Euro-Betrag betragen.
a)

Euro ab 1. Mai 2022
1) Spezialfacharbeiter 0,61
2) Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik 0,60
3) Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer 0,59
4) Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 0,57
5) Angelernte 0,55
6) Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal 0,50
7) Steinbildhauer
a) 0,70
b) 0,61
Die Spannengarantieklausel lautet:
Die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn ohne Zulagen für diesen Arbeitnehmer darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert werden. Wenn die Differenz in Prozenten vereinbart ist, gilt dies sinngemäß.


c) Lohngruppen – Lohngruppenmerkmale
Mit der neuen Darstellung der bisherigen Lohngruppen erfolgt keine neue Einreihung oder Umreihung von Arbeitnehmern, sondern diese gibt einen Überblick über die in den einzelnen Lohngruppen bisher erfassten Lohngruppenmerkmale.
1. Spezialfacharbeiter
z.B.
Steinmetzmeister, ständiger Partieführer, Vorarbeiter
Hilfspoliere
Sprengmeister
Arbeiter mit Sprengbefugnis
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik
3. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer
Steingraveure
Schriftenhauer und Graveure
Facharbeiter
Steinmetze
Kraftfahrzeugfahrer, gelernte Metallhandwerker
Gelernte Gehilfen
Professionisten mit abgeschlossener Lehre
Steinmetzmonteure
Handwerker

Wird keine Lehrabschlussprüfung nachgewiesen, erfolgt die Einstufung in die Lohngruppe „4. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird“.
4. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Wie 3. jedoch ohne Lehrabschlussprüfung
5. Angelernte
Schleifer und Einschläger
Eisenbieger,
Mineure (Schießer), Ritzer, Bossierer, Säger, Fräser
Kraftfahrzeugfahrer, nicht gelernte Metallhandwerker
Staplerfahrer mit Prüfung, Kranführer
Professionisten ohne abgeschlossene Lehrzeit
Angelernte Hilfsarbeiter (Steinmetzhelfer)
Qualifizierte Hilfsarbeiter (Kranführer usw.)
Angelernte Arbeiter, wie Asphaltierer, Rohrleger, Gerüster,
Eisenbiegerhelfer, Schmiedehelfer, Maschinisten, Eisenbetonarbeiter,
Säger, Packer, Transportarbeiter, Betonsteinarbeiter,
Maschinenwärter, Bossierer,
Verlader (ungelernte Metallhandwerker)
Kreissäger, Bediener von Schotterquetschen und -brechern, Gatteristen, Arbeiter an Schurmaschinen
Handschleifer, Maschinsteinschleifer, Kraftfahrer, Kranführer, Maschinisten ohne handwerkliche Lehre, Hilfshandwerker ohne handwerkliche Lehre, z.B. Schmiede für Steinmetzwerkzeuge
Steindreher und Steinsäger, Kunststeinschläger, Schablonieren und Bläserei, selbständige Steinversetzer am Friedhof und am Bau
Versetzhelfer am Friedhof und am Bau nach zweijähriger Tätigkeit
6. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal
Hilfsarbeiter
Helfer
7. Steinbildhauer
  • a)
    Steinbildhauer (Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetz oder Steinmetztechnik und einer Zusatzausbildung für Steinbildhauer mit einer der Zusatzausbildung nachfolgenden dreijährigen Praxis als Steinbildhauer oder facheinschlägiges Studium mit einer dem Studium nachfolgenden dreijährigen Praxis als Steinbildhauer), Modelleure
  • b)
    Gipsbildhauer, Former, Gießer
B) Kunststeinerzeuger
a) Lohntafel


Burgenland
Stundenlohn ab 1. Mai 2022
in €
1.
Vorarbeiter, ständiger Partieführer
14,75
2.
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Betonsteinfacharbeiter
14,52
Alle Professionisten der Nebenberufe
14,32
Kraftfahrer, soweit sie gelernte Metallhandwerker sind
14,21
3.
Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Betonsteinfacharbeiter
14,18
Alle Professionisten der Nebenberufe
13,97
Kraftfahrer, soweit sie gelernte Metallhandwerker sind
13,86
4.
Angelernte
Former (Einschläger),Betonsteinschleifer
13,68
Eisenbieger, Kraftfahrer, soweit sie nicht gelernte Metallhandwerker sind
13,39
5.
Hilfsarbeiter
12,53
6.
Sonstiges Hilfspersonal (für Aufräum- und Reinigungsarbeiten)
12,29


Kärnten
Stundenlohn ab 1. Mai 2022
in €
1.
Vorarbeiter, ständiger Partieführer
15,29
2.
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
14,86
3.
Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Terrazzoleger und Kunststeinfacharbeiter
14,40
Professionisten mit abgeschlossener Lehrzeit
14,18
Kraftfahrzeuglenker mit Mechanikerlehrbrief
14,40
4.
Angelernte
13,68
5.
Hilfsarbeiter
12,35
6.
Sonstiges Hilfspersonal (für Aufräum- und Reinigungsarbeiten)
12,35


Niederösterreich
Stundenlohn ab 1. Mai 2022
in €
1.
Vorarbeiter, ständiger Partieführer
15,08
2.
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
14,86
3.
Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
14,18
4.
Angelernte
13,68
5.
Hilfsarbeiter
12,53
6.
Sonstiges Hilfspersonal (für Aufräum- und Reinigungsarbeiten)
12,33


Oberösterreich
Stundenlohn ab 1. Mai 2022
in €
1.
Vorarbeiter, ständiger Partieführer
15,29
2.
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
14,86
3.
Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Gelernte Facharbeiter nach dem 1. Gehilfenjahr
14,40
Gelernte Facharbeiter im 1. Gehilfenjahr
14,34
Kraftfahrer als gelernte Metallhandwerker
14,34
4.
Angelernte
Kraftfahrer als nicht gelernte Metallhandwerker
13,68
Angelernte Facharbeiter nach dem 1. Gehilfenjahr
14,37
Angelernte Facharbeiter im 1. Gehilfenjahr
14,29
5.
Hilfsarbeiter
a1) Hilfsarbeiter mit einjähriger Verwendung im Gewerbe
12,82
a2) Hilfsarbeiter
12,33
6.
Sonstiges Hilfspersonal (für Aufräum- und Reinigungsarbeiten)
12,33


Salzburg
Stundenlohn ab 1. Mai 2022
in €
1.
Vorarbeiter, ständiger Partieführer
15,01
2.
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Gelernte Facharbeiter nach dem 1. Gehilfenjahr
14,79
Gelernte Facharbeiter im 1. Gehilfenjahr
14,62
Kraftfahrer, gelernte Metallhandwerker
14,79
3.
Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
14,18
4.
Angelernte
13,68
5.
Hilfsarbeiter
12,53
6.
Sonstiges Hilfspersonal (für Aufräum- und Reinigungsarbeiten)
12,27


Steiermark
Stundenlohn ab 1. Mai 2022
in €
1.
Vorarbeiter, ständiger Partieführer
Vorarbeiter am Mischwerk
14,86
2.
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Hochqualifizierte Facharbeiter
14,86
Qualifizierte Facharbeiter
14,63
Facharbeiter, Kraftfahrer (gelernte Metallhandwerker)
14,53
3.
Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Qualifizierte Facharbeiter
14,18
Facharbeiter, Kraftfahrer (gelernte Metallhandwerker)
14,18
4.
Angelernte
13,55
5.
Hilfsarbeiter
12,53
6.
Sonstiges Hilfspersonal (für Aufräum- und Reinigungsarbeiten)
12,15


Tirol
Stundenlohn ab 1. Mai 2022 in €
1.
Vorarbeiter, ständiger Partieführer
Vorarbeiter
14,84
2.
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Spezialfacharbeiter
14,24
Professionisten und Maschinisten erster Klasse
14,23
Facharbeiter und Maschinisten zweiter Klasse, Kraftfahrer (gelernte Metallhandwerker)
13,96
3.
Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Professionisten und Maschinisten erster Klasse
13,89
Facharbeiter und Maschinisten zweiter Klasse, Kraftfahrer (gelernte Metallhandwerker)
13,61
4.
Angelernte
Angelernte Arbeiter, Kraftfahrer (nicht gelernte Metallhandwerker)
13,12
Maschinisten zweiter Klasse
13,36
5.
Hilfsarbeiter
a1) Hilfsarbeiter nach einjähriger Verwendungszeit
12,02
a2) Hilfsarbeiter unter einem Verwendungsjahr
11,83
6.
Sonstiges Hilfspersonal (für Aufräum- und Reinigungsarbeiten)
11,19


Vorarlberg
Stundenlohn ab 1. Mai 2022
in €
1.
Vorarbeiter, ständiger Partieführer
15,29
2.
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
14,81
3.
Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
14,18
4.
Angelernte
13,68
5.
Hilfsarbeiter
a1) Helfer
13,09
a2) Hilfsarbeiter
12,53
6.
Sonstiges Hilfspersonal (für Aufräum- und Reinigungsarbeiten)
12,04


Wien
Stundenlohn ab 1. Mai 2022
in €
1.
Vorarbeiter, ständiger Partieführer
15,29
2.
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
14,86
3.
Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
14,76
4.
Angelernte
Former (Einschläger), Betonschleifer
14,07
Eisenbieger,Angelernte Hilfsarbeiter
13,68
Kraftfahrer, soweit sie nicht gelernte Metallhandwerker sind
13,68
5.
Hilfsarbeiter
12,69
6.
Sonstiges Hilfspersonal (für Aufräum- und Reinigungsarbeiten)
12,69


b)

Die Spannengarantieklausel wird bis 30. April 2023 ausgesetzt und tritt mit der Kollektivvertragslohnerhöhung zum 1. Mai 2023 wieder in Kraft.
Die Differenz zwischen dem bis 30. April 2022 bezahlten und ab 1. Mai 2022 zu zahlenden Lohn muss – unabhängig von der Erhöhung des kollektivvertraglichen Lohns – mindestens den in der Spalte a) genannten Euro-Betrag betragen.
a)

Euro ab 1. Mai 2022
1) Vorarbeiter, ständiger Partieführer 0,59
2) Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 0,57
3) Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 0,55
4) Angelernte 0,53
5) Hilfsarbeiter 0,48
a1), a2) 0,48
6) Sonstiges Hilfspersonal (für Aufräum- und Reinigungsarbeiten) 0,43
Die Spannengarantieklausel lautet:
Die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn ohne Zulagen für diesen Arbeitnehmer darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert werden. Wenn die Differenz in Prozenten vereinbart ist, gilt dies sinngemäß.


c) Lohngruppen – Lohngruppenmerkmale
Mit der neuen Darstellung der bisherigen Lohngruppen erfolgt keine neue Einreihung oder Umreihung von Arbeitnehmern, sondern diese gibt einen Überblick über die in den einzelnen Lohngruppen bisher erfassten Lohngruppenmerkmale.
1. Vorarbeiter, ständiger Partieführer
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Betonsteinfacharbeiter
Hochqualifizierte Facharbeiter
Spezialfacharbeiter
Kraftfahrer, soweit sie gelernte Metallhandwerker sind
Terrazzoleger und Kunststeinfacharbeiter
Professionisten mit abgeschlossener Lehrzeit
Facharbeiter

Wird keine Lehrabschlussprüfung nachgewiesen, erfolgt die Einstufung in die Lohngruppe „3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird“.
3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Wie 2. jedoch ohne Lehrabschlussprüfung
4. Angelernte
Former
Einschläger
Betonsteinschleifer
Eisenbieger
Betonsteinarbeiter
Kraftfahrer, soweit sie nicht gelernte Metallhandwerker sind
Professionisten ohne abgeschlossene Lehrzeit
Wärter von Maschinen
Einschaler
Hilfsmauerer
Angelernte Facharbeiter
Qualifizierte Hilfsarbeiter
5. Hilfsarbeiter
6. Sonstiges Hilfspersonal (für Aufräum- und Reinigungsarbeiten)


C) Lehrlingseinkommen für alle Berufsgruppen
Stundenlohn ab 1. Mai 2022
in €
Lehrlinge im 1. Lehrjahr 6,00
Lehrlinge im 2. Lehrjahr 7,70
Lehrlinge im 3. Lehrjahr 11,15
Lehrlinge im 4. Lehrjahr 12,90
Lehrlinge, die im Lehrverhältnis das 18. Lebensjahr vollenden, erhalten mit der dem 18. Geburtstag folgenden Lohnabrechnungsperiode das Lehrlingseinkommen des 2. Lehrjahres. Im 3. bzw. 4. Lehrjahr gebührt das Lehrlingseinkommen wie bisher.
Lehrlinge, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Lehre beginnen, erhalten das Lehrlingseinkommen des 2. Lehrjahres. Im 3. bzw. 4. Lehrjahr gebührt das Lehrlingseinkommen wie bisher.


D) Zulagen für alle Berufsgruppen
Für Arbeiten auf Gerüsten ab einer Arbeitshöhe von 4 m gebührt eine Zulage von 7,5 % des kollektivvertraglichen Stundenlohnes.
Staubzulage bei außerordentlicher Verschmutzung: Arbeitnehmer, die einer außerordentlichen Staubentwicklung ausgesetzt sind, haben Anspruch auf eine Zulage von 8 % des kollektivvertraglichen Stundenlohnes.
Artikel IV Änderung im Rahmenkollektivvertrag


Im § 11 Ziffer 4 beträgt der Wert der Lenkzeitvergütung ab 1. Mai 2022 € 12,25 pro Stunde.