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Zuckerindustrie / ZKV Ferialpraktikant/innen / Zusatz

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

FERIALPRAKTIKANT/INNEN IM ANGESTELLTENBEREICH

abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs,
VERBAND DER ZUCKERINDUSTRIE

einerseits und dem
ÖSTERREICHISCHEN GEWERKSCHAFTSBUND, GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN DRUCK, JOURNALISMUS, PAPIER Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft/Nahrung/Genuss
andererseits.


Ferialpraktikant/innen im Angestelltenbereich
Gültig ab 1. September 2011

Ferialpraktikant/innen sind ungeachtet ihres Alters nur jene, die ihrer Ausbildung wegen und aufgrund (hoch-)schulrechtlicher Vorschriften eine Ferialpraxis absolvieren.
Der Gehaltsvertrag und die dazugehörige Gehaltsordnung sind auf Ferialpraktikant/innen nicht anzuwenden.
Als Praxisentschädigung erhalten Ferialpraktikant/innen die Lehrlingsentschädigung für Lehrlinge im 3. Jahr/Tabelle I.


Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 09. November 2011
FACHVERBAND DER NAHRUNGS- UND GENUSSMITTELINDUSTRIE
Obmann Geschäftsführer
GD KR DI MARIHART Dr. BLASS
VERBAND DER ZUCKERINDUSTRIE
Obmann Geschäftsführer
GD KR DI MARIHART Dr. BLASS
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN,
DRUCK, JOURNALISMUS, PAPIER
Vorsitzender Geschäftsbereichsleiter
KATZIAN PROYER
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN,
DRUCK, JOURNALISMUS, PAPIER
Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft/Nahrung/Genuss
Vorsitzender Wirtschaftsbereichssekretär
NEUMÄRKER Mag. HRINSCHRODT