Zuckerindustrie / ZKV Ferialpraktikant/innen / Zusatz
ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
FERIALPRAKTIKANT/INNEN IM ANGESTELLTENBEREICH
abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs,
VERBAND DER ZUCKERINDUSTRIE
einerseits und dem
ÖSTERREICHISCHEN GEWERKSCHAFTSBUND, GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN DRUCK, JOURNALISMUS, PAPIER Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft/Nahrung/Genuss
andererseits.
Ferialpraktikant/innen im Angestelltenbereich
Gültig ab 1. September 2011
Ferialpraktikant/innen sind ungeachtet ihres Alters nur jene, die ihrer Ausbildung wegen und aufgrund (hoch-)schulrechtlicher Vorschriften eine Ferialpraxis absolvieren.
Der Gehaltsvertrag und die dazugehörige Gehaltsordnung sind auf Ferialpraktikant/innen nicht anzuwenden.
Als Praxisentschädigung erhalten Ferialpraktikant/innen die Lehrlingsentschädigung für Lehrlinge im 3. Jahr/Tabelle I.
Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 09. November 2011
FACHVERBAND DER NAHRUNGS- UND GENUSSMITTELINDUSTRIE |
Obmann |
Geschäftsführer |
GD KR DI MARIHART |
Dr. BLASS |
VERBAND DER ZUCKERINDUSTRIE |
Obmann |
Geschäftsführer |
GD KR DI MARIHART |
Dr. BLASS |
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN, DRUCK, JOURNALISMUS, PAPIER |
Vorsitzender |
Geschäftsbereichsleiter |
KATZIAN |
PROYER |
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN, DRUCK, JOURNALISMUS, PAPIER |
Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft/Nahrung/Genuss |
Vorsitzender |
Wirtschaftsbereichssekretär |
NEUMÄRKER |
Mag. HRINSCHRODT |