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Zuckerindustrie / Zusatz / Beilage / Lohn/Gehalt

Kollektivvertrag


abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie, 1030 Wien, Zaunergasse 1-3 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft/Nahrung/Genuss, 1034 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1.
mit dem der Zusatzkollektivvertrag über die Verrechnung von Kilometergeld vom 7. November 1983 wie folgt abgeändert wird:


Artikel I
Die Absätze über die Regelung der Kilometergeldsätze in § 2 Abs. 3 lauten wie folgt:
„Die Höhe des Kilometergeldes bestimmt sich ab 1. November 2010 (lt. BGBl. 111/2010) wie folgt:
bis 15.000 km € 0,42
darüber € 0,395“

Die übrigen Absätze in § 2 Abs. 3 bleiben unverändert.


Artikel II
Dieser Kollektivvertrag tritt ab dem 1. Jänner 2011 in Kraft.


Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 30. November 2010
FACHVERBAND DER NAHRUNGS- UND GENUSSMITTELINDUSTRIE
Obmann Geschäftsführer
GD KR DI MARIHART Dr. BLASS
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
Vorsitzender Geschäftsbereichsleiter
KATZIAN PROYER
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
WIRTSCHAFTSBEREICH LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT / NAHRUNG / GENUSS
Vorsitzender Wirtschaftsbereichssekretär
NEUMÄRKER Mag. HIRNSCHRODT