Entsendeplattform

Welchen Anforderungen muss die Unterbringung entsandter Arbeitskräfte entsprechen?

Wenn der entsendende Arbeitgeber oder die entsendende Arbeitgeberin Räume zu Wohnzwecken oder zur Nächtigung zur Verfügung stellt, müssen die Räume aufweisen:

  • ein direkt ins Freie führendes Fenster
  • ausreichende Beleuchtung
  • freies Luftvolumen pro Arbeitskraft mindestens 10 m³
  • Heizung
  • ausreichend große Tische
  • mindestens eine Sitzgelegenheit mit Rückenlehne für jede Arbeitskraft
  • Mindesthöhe von 2,5 m
  • Versperrbarkeit des Raums, des Schlafraums und eines Kastens
  • Bett mit Bettzeug – keine Etagenbetten
  • nach Geschlechtern getrennt benutzbare und gesonderte zugängliche Schlafräume
  • Einrichtungen zum Zubereiten und Wärmen sowie zum Kühlen von Speisen und Getränken
  • Mittel für die Erste Hilfe
  • geeignete Einrichtungen zum Trocknen nasser Kleidung
  • getrennte Räume für Raucher und Nichtraucher oder Rauchverbot
  • Duschen, Waschgelegenheiten und Toiletten.

Nähere Information dazu auch unter