Kommen bei Entsendung und Überlassung von Arbeitskräften nach Österreich außer der Mindestentlohnung noch weitere arbeitsrechtliche Bestimmungen zur Anwendung?
Bei Arbeitnehmerentsendungen und -überlassungen nach Österreich sind Teile des österreichischen Arbeitsrechts einzuhalten, soweit sie für die entsandten oder überlassenen Arbeitnehmer/innen günstiger sind als die entsprechenden Vorschriften im Herkunftsstaat.
Der Themenblock „Arbeitsrecht“ gibt Auskünfte zu diesen Teilen des Arbeitsrechts und zu folgenden Fragen:
- Welche Arbeitszeit ist einzuhalten?
- Besteht Anspruch auf Urlaub?
- Wie ist vor Sicherheits- und Gesundheitsrisiken zu schützen?