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Wie finde ich den kollektivvertraglichen Mindestlohn?

Wenn Sie auf der Suche nach dem kollektivvertraglichen Mindestlohn sind, ist vor allem Folgendes zu beachten: Kollektivverträge werden nicht nach Tätigkeiten oder Berufen, sondern nach Wirtschaftsbranchen abgeschlossen.
Die Wirtschaftsbranchen entsprechen im Großen und Ganzen den „Sparten“ der österreichischen Wirtschaftskammern.

Zum kollektivvertraglichen Mindestlohn gelangen Sie daher,

  • indem Sie die konkrete Tätigkeit, die der/die entsandte oder überlassene Arbeitnehmer/in in Österreich ausübt, derjenigen Wirtschaftsbranche („Sparte“) zuordnen, in die die Tätigkeit fällt.
    Die „Fachorganisationsordnung“ der Wirtschaftskammer ist bei der Zuordnung der Tätigkeit zu den Wirtschaftsbranchen von Nutzen.
  • indem Sie die Bezeichnung der Wirtschaftsbranche in das Suchformular unter „Suche“ eingeben, und zwar in der Sprache der Webseite, auf der Sie suchen – beachten Sie bitte dazu die Informationen auf der Seite „Suche
  • indem Sie nun den Kollektivvertrag aufrufen, der Ihrer Einschätzung nach der Tätigkeit am ehesten entspricht;
  • indem Sie in diesem Kollektivvertrag die Lohn- bzw. Gehaltsordnung (das Lohn- bzw. Gehaltsschema) konsultieren.

Zusätzliche Tipps

ACHTUNG: Die Kurzübersichten geben zu den Mindestlöhnen und -gehältern nur eine erste Auskunft über den Rahmen, innerhalb dessen der konkret zu zahlende Mindestlohn festzusetzen ist.
Die konkrete Festsetzung des Mindestlohns oder -gehalts ergibt sich nur aus dem Kollektivvertrag selbst.