Die Entsendeplattform informiert Unternehmen und ihre Arbeitnehmer/innen über die Entsendung und Überlassung von Arbeitskräften nach Österreich.
Unternehmen mit Unternehmenstätigkeiten außerhalb Österreichs erbringen Dienstleistungen in Österreich.
Dafür setzen sie Arbeitskräfte aus dem Ausland ein, entsenden Arbeitskräfte oder überlassen sie grenzüberschreitend nach Österreich.
Für die Zeit der Arbeiten in Österreich sind bestimmte Vorschriften des österreichischen Arbeitsrechts zu beachten.
Die Entsendeplattform informiert über Arbeitnehmerentsendungen und Arbeitnehmerüberlassungen - welche Rechte zustehen und welche Verpflichtungen in Österreich einzuhalten sind.
Die Entsendeplattform ist die offizielle österreichische Webseite im Sinne der EU-Richtlinien 96/71/EG und 2014/67/EU und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft und von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse betrieben.
Die Informationen richten sich vor allem an Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen und natürlich auch an sonstige Interessierte.
Klicken Sie bitte die farblich unterschiedenen Themenbezeichnungen in der Menüleiste oben und in den Kreisen auf der rechten Seite an.
Die Informationen stehen vollständig in den Sprachen Deutsch, Englisch, Ungarisch, Polnisch, Tschechisch, Slowakisch und Slowenisch zur Verfügung.
Wann ist eine Entsendung nach Österreich gegeben?
Eine Arbeitnehmerentsendung liegt dann vor, wenn ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin seine oder ihre Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen
- zur Erfüllung eines Dienstleistungsvertrags oder
- in eine Niederlassung in Österreich oder
- in ein Unternehmen in Österreich, das demselben Konzern angehört,
nach Österreich entsendet.
Wann ist eine grenzüberschreitende Überlassung nach Österreich gegeben?
Grenzüberschreitende Leiharbeit liegt vor, wenn
- ein Unternehmen seine Arbeitskräfte dazu veranlasst, vom Ausland nach Österreich zu wechseln, um
- in einem anderen Unternehmen unter dessen Leitung und Aufsicht eine Arbeitsleistung zu erbringen.
An Entsendung und Überlassung knüpfen Formalitäten, arbeitsrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen an.
Sie werden hier unter den verschiedenen Menüpunkten erläutert.
Eine Übersicht über das Wichtigste finden Sie hier.
Sind Unterschiede vorgesehen je nachdem, ob die Entsendung oder Überlassung aus einem EU-Mitgliedstaat oder aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat („Drittstaat“) erfolgt, wird auf die Regelungen für Drittstaaten gesondert aufmerksam gemacht.