Entsendeplattform

Was ist bei der Entsendung und Überlassung zu Bauarbeiten speziell zu beachten?

Bei einem vorübergehenden Einsatz von Bauarbeitnehmern/Bauarbeitnehmerinnen im Rahmen einer Entsendung oder Überlassung nach Österreich sind einige Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) zu beachten, die auch für die österreichische Bauwirtschaft gelten.

Außerdem sind grenzüberschreitend erbrachte Arbeitsleistungen im Baubereich zum Teil spezifisch geregelt, wie im Zusammenhang des so genannten Montageprivilegs und einer Haftung des Auftraggebers/der Auftraggeberin von Bauarbeiten.

Der Themenblock „Bauarbeiten“ unter diesem Menüpunkt gibt Antworten auf folgende Fragen:

  • Welche Rechte und Pflichten entstehen im Zusammenhang mit der österreichischen BUAK?
  • Welche Meldepflichten sind zu erfüllen?
  • Wie sind Urlaub und Urlaubskassenverfahren für Arbeitnehmer/innen geregelt?
  • Wie bekommen entsandte oder überlassene Arbeitnehmer/innen ihre in Österreich erworbenen Urlaubsansprüche ausbezahlt?