Entsendeplattform

Wann liegt eine meldepflichtige Überlassung nach Österreich vor?

Wenn

  • ein Unternehmen seine Arbeitskräfte vom Ausland nach Österreich
  • einem anderen Unternehmen in Österreich zur Erbringung von Arbeitsleistungen „zur Verfügung stellt“ („überlässt“),

ist dieses Unternehmen (Überlasser/Überlasserin) zur Meldung verpflichtet.

Nicht meldepflichtig sind jedoch bestimmte grenzüberschreitende Überlassungen von geringem Umfang und kurzer Dauer.
Nähere Informationen dazu finden Sie im Menüpunkt „FAQ“

Weitere Elemente der meldepflichtigen Überlassung sind außerdem im Menüpunkt „Begriffe“ unter Arbeitskräfteüberlassung beschrieben.