Entsendeplattform

Information über Entsendungen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in der Transportbranche/Beförderungsbranche aus der EU, dem EWR und der Schweiz

Auch Arbeitnehmer/innen, die grenzüberschreitend zur Beförderung von Personen oder Gütern eingesetzt werden, sind prinzipiell entsandte Arbeitnehmer/innen.

Für die Entsendung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen aus dem EWR und der Schweiz zur Personen- und Güterbeförderung gelten jedoch EU-rechtliche und österreichische Sondervorschriften.

Ob ein grenzüberschreitender Arbeitseinsatz im Transportsektor als Entsendung erfasst ist, welche Rechte und Verpflichtungen aus der Entsendung entstehen, ist in den Sondervorschriften zum Teil abweichend von den Vorschriften geregelt, die unter anderen Menüpunkten beschrieben sind.

Alle Details dazu entnehmen Sie bitte den Downloads.

  • Informationen zur Entsendung für die Personen- und Güterbeförderung
    • im Straßenverkehrssektor im Sinne der Richtlinie (EU) 2020/1057 durch ein Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat

finden Sie unter "Straßentransport".

 

  • Informationen zur Entsendung für die Personen- und Güterbeförderung
    • auf der Straße außerhalb des Straßenverkehrssektors im Sinne der Richtlinie (EU) 2020/1057 durch ein Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat
    • auf der Straße durch ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein und
    • auf der Schiene oder mit einem Wassertransportmittel

finden Sie unter "Transport Allgemein“.