Entsendeplattform

Kaffeemittelindustrie / Lohn-/Gehaltsordnung

Lohnvertrag


abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs,
VERBAND DER KAFFEEMITTELINDUSTRIE

1030 Wien, Zaunergasse 1-3 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft PRO-GE



  • Erhöhung der KV-Löhne um
    8,6 %
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um
    8,6 %
  • Erhöhung der Dienstalterszulagen in allen Kategorien
    im KV-Ausmaß
  • Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
  • Neuer Mindestlohn:
    € 1.990,52
Geltungsbeginn: 1.11.2023
(Laufzeit: 12 Monate)


I. Geltungsbereich
a.  Räumlich:
Für das gesamte Bundesgebiet.
b.  Fachlich:
Für alle dem Verband der Kaffeemittelindustrie angeschlossenen Kaffeemittelbetriebe.
c.  Persönlich:
Für alle ArbeiterInnen einschließlich der Lehrlinge, die in diesen Betrieben beschäftigt sind.


II. Lohnsätze
Lohngruppen: Monatsgrundlohn
1. FacharbeiterInnen, Schicht- und GruppenleiterInnen 2.524,97
1a. Ausgebildete RösterInnen, ArbeitnehmerInnen die eigenverantwortlich Facharbeitertätigkeiten ausüben 2.419,20
2. ArbeitnehmerInnen die besonders qualifizierte Tätigkeiten ausüben (z.B. MaschinenführerInnen) 2.315,99
3. Qualifizierte ArbeitnehmerInnen 2.191,67
4. Sonstige ArbeitnehmerInnen 1.990,52


III. Dienstalterszulage
Allen länger im Betrieb beschäftigten ArbeitnehmerInnen ist eine Dienstalterszulage in folgender Höhe zu gewähren:
Dienstalterszulage pro Monat
Nach dem vollendeten 3. Dienstjahr 46,11
Nach dem vollendeten 5. Dienstjahr 129,11
Nach dem vollendeten 10. Dienstjahr 146,02
Nach dem vollendeten 15. Dienstjahr 162,92
Nach dem vollendeten 20. Dienstjahr 179,81
Nach dem vollendeten 25. Dienstjahr 201,36
Nach dem vollendeten 30. Dienstjahr 218,23
Nach dem vollendeten 35. Dienstjahr 236,37
Diese Dienstalterszulage gebührt als Zulage zum Monatsgrundlohn und ist mit diesem zur Auszahlung zu bringen. Die Dienstalterszulage ist bei der Berechnung von Urlaubsentgelt, Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration, Krankengeldzuschuss, Jubiläumsgeld, Abfertigung sowie bei der Berechnung von Zulagen und Zuschlägen zu berücksichtigen.


IV. Lehrlingseinkommen
Tabelle I Tabelle II
pro Monat
Im 1. Lehrjahr € 883,74 € 1.016,30
Im 2. Lehrjahr € 1.136,24 € 1.306,68
Im 3. Lehrjahr € 1.641,23 € 1.887,41
Im 4. Lehrjahr € 1.767,48 € 2.032,60
Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach dem 1. März 2014 beginnt und die vor Beginn des Lehrverhältnisses im Anschluss an die neunte Schulstufe (Pflichtschule) für weitere
drei
Jahre eine Ausbildung gemacht, eine Vorlehre absolviert oder eine Schule besucht haben.


V.

Die euromäßige Überzahlung ist bei der Lohnerhöhung im Sinne der Punkte  II und III in voller Höhe aufrechtzuhalten.


VI. Geltungsbeginn
Dieser Lohnvertrag tritt mit Wirkung vom
1. November 2023
in Kraft und wird für eine Laufzeit von zwölf Monaten vereinbart.



Wien, am 19. Dezember 2023
FACHVERBAND DER NAHRUNGS- UND GENUSSMITTELINDUSTRIE
Obmann Geschäftsführerin
KR DI Johann MARIHART Mag. Katharina KOSSDORF
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE
Bundesvorsitzender Bundessekretär
Reinhold BINDER Peter SCHLEINBACH
Fachexpertin
Mara MIKOVITS